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Sprachschule Early English in Hohenstein-Ernstthal - für Kinder, Erwachsene und Senioren

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Bei Interesse wenden
Sie sich bitte an:

Christina Wolf
Weidenweg 6
09353 Oberlungwitz

Telefon03723 737903
Telefax03723 668242
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Preisübersicht
 

  Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sprachschule 2009/2010

Anmeldung, Zahlungsweise, Allgemeines
Die Anmeldung sollte rechtzeitig vor Kursbeginn schriftlich durch ein ausgefülltes Anmeldeformular erfolgen. Es gilt die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preisliste.

Mitgliedschaft
Der Mitgliedsvertrag wird für die Dauer eines Kurses, in der Regel 8 Monate, geschlossen. In den 8 Monaten finden insgesamt 30 Unterrichtsstunden einmal wöchentlich à 60 Minuten statt (Schulferienregelung siehe unten). Die  Monatsgebühr wird monatlich per Bankeinzug zu Beginn des jeweiligen Monats abgebucht. Entstehende Kosten für Rücklastschriften bei einem erfolglosen Lastschrifteneinzug trägt das Mitglied.

Auf Wunsch ist eine Barzahlung jeweils zum Beginn des Monats nach vorheriger Absprache möglich. Der Kurs kann auch im voraus vollständig bezahlt werden, hier wird ein Rabatt in Höhe von 10 % gewährt. Bei gemeinsamer Teilnahme eines Ehepaares zahlt die 2. Person 50 % des regulären Preises. Rückerstattungen und Gutschriften von Beiträgen bei Nichtteilnahme am Kurs sind nicht möglich.

Die Mitgliedschaft kann seitens des Sprachschülers jederzeit zum Ende eines Monats aus beruflichen Gründen (z.B. Versetzung, Änderung der Arbeitszeiten etc.) oder bei Umzug in eine andere Stadt (Entfernung mindestens 20 km) gekündigt werden.

Schulungsort
Der Unterricht findet im Schulungsraum der Sprachschule in der Stadtpassage 1. OG, Weinkellerstr. 28 in 09337 Hohenstein-Ernstthal statt.

Feiertagsregelung
Für alle Kurse gilt, dass an den sächsischen Feiertagen kein Unterricht stattfindet. Zudem findet in den folgenden sächsischen Schulferien kein Unterricht statt: Weihnachtsferien, Osterferien sowie zwei Wochen in den Sommerferien (wird jeweils rechtzeitig bekannt gegeben).

Ausfall
Bei Ausfall einer Kurseinheit durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Unterrichts. In solchen Fällen kann der Ersatz von Fahrtkosten etc. nicht geltend gemacht werden. Fallen Unterrichtsstunden infolge Verhinderung oder Erkrankung der Lehrkraft aus, werden die Unterrichtsstunden nach Absprache mit den Teilnehmern eingebracht. Sollte die Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen für Gruppenkurse nicht erreicht werden, behält sich die Sprachschule vor, den Kurs abzusagen, zu verkürzen bzw. zu verschieben.

Umbuchungen, Rücktritt, Fehlzeiten
Bei Rücktritt vom gebuchten Kurs vor Kursbeginn werden nach zeitlicher Staffelung folgende Beträge einbehalten:

Rücktritt bis...
14 Tage vor Kursbeginn 20 % der Gebühren
10 Tage vor Kursbeginn 30 % der Gebühren
5 Tage vor Kursbeginn 50 % der Gebühren
nach Kursbeginn 100 % der Gebühren

Etwaige Fehlzeiten seitens des Sprachschülers während des Kurses, die z.B. durch Krankheit, Reisen etc. verursacht sind, werden nicht ersetzt.

Vertragspflichten der Sprachschule
Die Sprachschule verpflichtet sich, alle genannten Leistungen mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere:

1. die gewissenhafte Vorbereitung der Sprachkurse
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Gerichtsstand
Auf die mit der Sprachschule getroffenen Vereinbarungen ist deutsches Recht anwendbar.
Als Gerichtsstand wird Hohenstein-Ernstthal vereinbart.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Oberlungwitz, den 30.08.2009

 
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